a) wenn ihre Ausreise den Interessen der staatlichen Sicherheit widerspricht – bis zur Beendigung der Umstände, die die Ausreise beeinträchtigen;
b) wenn Vertrags- und Kontraktverpflichtungen gegenüber der Person bestehen, die sie daran hindern, zum dauerhaften Aufenthalt ins Ausland auszureisen – bis die Verpflichtungen beendet sind;
c) wenn gegen die Person ein Strafverfahren eingeleitet wurde – bis zum Ende des Verfahrens oder bis zum Erlass einer gerichtlichen Entscheidung;
d) wenn die Person wegen Straftat verurteilt wurde – bis die Strafe verbüßt wird oder die Person von der Strafe befreit wird;
e) wenn sich die Person der Erfüllung der ihr vom Gericht auferlegten Pflichten entzieht – bis zum Ende der Erfüllung der Verpflichtungen;
f) wenn die Person bewusst falsche Informationen über sich selbst gemeldet hat;
g) wenn eine Zivilklage vor Gericht eingereicht wird - bis das Gericht eine Entscheidung trifft und sie vollstreckt.