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  • 25914 марта ўқилди

Einholung einer Aufenthaltsgenehmigung in Usbekistan für Personen, die aus anderen Staaten kommen

Liste der ausländischen Staatsangehörigen und Staatenlosen, die aus anderen Staaten einreisen und das Recht haben, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Usbekistan zu beantragen

1 In der Republik Karakalpakstan und den Regionen gemäß der genehmigten Liste.

1. Ausländische Staatsbürger/innen und Staatenlose, die gemäß dem Gesetz erworbene Wohnungen haben - für Wohnungen, die als privates Eigentum erworben wurden.

2. Verwandte – für Wohnraum von Verwandten in gerader Linie im ersten und zweiten Verwandtschaftsgrad, die bis zum 30. August 2018 dauerhaft eingetragen sind

3. Ehepartner/in – für Wohnraum, in dem der Ehepartner/in dauerhaft angemeldet ist, sofern er mindestens fünf Jahre zusammenlebt.

4. Mündel – für Wohnraum, in dem der Vormund (Pfleger) dauerhaft angemeldet ist.

5. Minderjährige Blutgeschwister, die keine Eltern haben – für Wohnraum, wo ihre Blutgeschwister dauerhaft angemeldet sind.

6. Spezialisten, die eingeladen wurden, in staatlichen republikanischen Organisationen auf Antrag des Leiters der betreffenden Organisation sowie ihrer Familienangehörigen (Ehepartner/in und deren Kinder, die keine Familienangehörigen haben) zu arbeiten - für die Amtszeit dieser Personen.

7. Ausländische Staatsbürger/innen und Staatenlose, die im Territorium Usbekistans geboren bzw. hier dauerhaft angemeldet sind, bevor sie in die Republik Karakalpakstan und die Regionen (mit Ausnahme der Region Taschkent) zum dauerhaften Aufenthalt zurückkehren.

2. In der Stadt Taschkent und der Region Taschkent gemäß der genehmigten Liste.

Die folgenden Kategorien von ausländischen Bürgern/innen und Staatenlosen haben Anspruch auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in der Stadt Taschkent und der Region Taschkent:

1. Die ausländischen Bürger/innen und die Staatenlose, die privat erworbene Wohnung besitzen - für diesen Wohnraum.

2. Verwandte* - für Wohnraum von Verwandten in gerader Linie im ersten und zweiten Verwandtschaftsgrad, die bis zum 16. Februar 2012 dauerhaft angemeldet sind.

* Dabei haben Familienangehörige dieser Personen keinen Anspruch auf dauerhafte Anmeldung (außer dem/der Ehepartner/in, erwachsenen Kindern ohne Familienangehörige und minderjährigen Kindern aus gemeinsamer Ehe bzw. früherer Ehe oder unehelichen Kindern sowie Adoptivkindern).

3. Ehepartner/in* - für Wohnraum, in dem der Ehepartner/in dauerhaft angemeldet ist, nur wenn er/sie mindestens 5 (fünf) Jahre zusammenlebt.

* Dabei haben Familienangehörige dieser Personen keinen Anspruch auf dauerhafte Anmeldung (außer dem/der Ehepartner/in, erwachsenen Kindern ohne Familienangehörige und minderjährigen Kindern aus gemeinsamer Ehe bzw. früherer Ehe oder unehelichen Kindern sowie Adoptivkindern).

4. Mündel - für Wohnraum, in dem der Vormund (Pfleger) dauerhaft angemeldet ist.

* Dabei haben Familienangehörige dieser Personen keinen Anspruch auf dauerhafte Anmeldung (außer dem/der Ehepartner/in, erwachsenen Kindern ohne Familienangehörige und minderjährigen Kindern aus gemeinsamer Ehe bzw. früherer Ehe oder unehelichen Kindern sowie Adoptivkindern).

5. Minderjährige Blutgeschwister, die keine Eltern haben - für Wohnraum, wo ihre Blutgeschwister dauerhaft angemeldet sind.

6. Spezialisten, die auf Antrag des Leiters der betreffenden Organisation sowie ihrer Familienangehörigen in den staatlichen republikanischen Organen tätig sind - für die Amtszeit dieser Personen.

* Dabei haben Familienangehörige dieser Personen keinen Anspruch auf dauerhafte Anmeldung (außer dem/der Ehepartner/in, erwachsenen Kindern ohne Familienangehörige und minderjährigen Kindern aus gemeinsamer Ehe bzw. früherer Ehe oder unehelichen Kindern sowie Adoptivkindern).

Bevollmächtigte Stelle

Die Organe der inneren Angelegenheiten Usbekistans, insbesondere die Abteilung für Migration und Staatsbürgerschaft –(Stadt- bzw.) Bezirksverwaltungen (Abteilungen) für innere Angelegenheiten am Ort der vorläufigen Anmeldung

Liste der für die Einreichung erforderlichen Dokumente:

  • - Antragsformular in 2 Exemplaren
  • - Reisepass von ausländischen Staatsangehörigen oder ein Reisedokument von Staatenlosen;
  • - Erklärung des Eigentümers (der Eigentümer) von Wohnungen zur Wohnraumbereitstellung;
  • - Originalunterlagen für die Unterbringung (Kopien werden angefertigt, die Originale werden zurückgeschickt);
  • - Dokumente zu Ehe, Geburt, Tod der Eltern sowie Dokumente, die das Sorgerecht oder die Vormundschaft bestätigen (Kopien werden angefertigt, Originale werden zurückgegeben);
  • - Antrag des Leiters der zuständigen Einrichtung der staatseigenen republikanischen Organisation (bei Anmeldung gemäß dem Punkt 6 der Liste);
  • - Eingang der Zahlung der Gebühr für die Prüfung und Ausführung von Dokumenten;
  • - zwei Fotos von 35 x 45 mm.

Bezahlung

Für die Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

-20 Prozent des Mindestlohns

Für die Erteilung an Stelle der verlorenen Aufenthaltserlaubnis -

-50 Prozent des Mindestlohns

Bearbeitungsfrist:

von 2 bis 5 Monaten

Entscheidung der jeweils zuständigen Behörde über die Genehmigung oder Ablehnung des dauerhaften Aufenthalts

1. Bei der Entscheidung über die Aufenthaltsgenehmigung wird die Aufenthaltserlaubnis in der Republik Usbekistan erteilt.

2. Bei der Entscheidung über die Ablehnung kann sich der/die Ausländer/in oder Staatenlose/r vorübergehend im Land aufhalten, wenn er/sie

Wohnungen hat, die gesetzmäßig erworben wurden;

nahe Verwandte hat;

Vormünder (Pfleger) hat;

irgendwo tätig ist;

in Bildungseinrichtungen ausgebildet wird;

in medizinischen Einrichtungen behandelt wird

Gründe für die Daueraufenthaltsablehnung in Usbekistan

Ausländischen Staatsangehörigen und Staatenlosen, die aus dem Ausland einreisen, kann der Daueraufenthalt in Usbekistan abgelehnt werden:

- im Interesse der nationalen Sicherheit oder des Schutzes der öffentlichen Ordnung;

- wenn ihre Straftilgung und -löschung nicht besteht;

- wenn die Person an terroristischen, extremistischen, kriminellen und anderen verbotenen Organisationen beteiligt ist;

- wenn die Person bewusst falsche Informationen über sich und ihre nahen Familienangehörigen gemeldet hat oder falsche Unterlagen vorgelegt hat;

- wenn bei der Antragsbearbeitung des/der Wohnungseigentümers/in die Ablehnung der Wohnraumbereitstellung für den dauerhaften Aufenthalt erhalten wurde;

Im Falle der Daueraufenthaltsablehnung sind die ausländischen Staatsangehörigen und die Staatenlosen verpflichtet, das Territorium Usbekistans innerhalb der für sie festgelegten Fristen zu verlassen, wenn es keine Gründe für den vorübergehenden Aufenthalt im Land gibt.

Erlangung der unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung für Personen, die nach Einreise aus anderen Regionen der Republik schon eine Aufenthaltsgenehmigung in Usbekistan besitzen

Ausländer/innen und Staatenlose, die eine Aufenthaltsgenehmigung in Usbekistan besitzen, haben das Recht, eine dauerhafte/unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in einer bestimmten Region der Republik zu erhalten.

Bevollmächtigter Organ

Die Organe der inneren Angelegenheiten Usbekistans, insbesondere die Abteilung für Migration und Staatsbürgerschaft –(Stadt- bzw.) Bezirksverwaltungen (Abteilungen) für innere Angelegenheiten

Liste der für die Einreichung erforderlichen Dokumente:

- Antrag

- Aufenthaltsgenehmigung;

- Original des Wohnungsdokuments (Kopien werden angefertigt, die Originale werden zurückgeschickt);

- Erklärung (Zustimmung) des/der Wohnraumeigentümers/in zur Wohnraumbereitstellung oder notariell beglaubigte Erklärung (Zustimmung), wenn es unmöglich ist, persönlich vorzulegen;

- Ehebescheinigung, Lebenszeugnis, Sterbeschein der Eltern sowie Dokumente, die das Sorgerecht oder die Vormundschaft bestätigen (Kopien werden angefertigt, Originale werden zurückgegeben);

- Antrag des Leiters der zuständigen staatlichen Behörde, des Staates oder des Wirtschaftsverwaltungsorgans, einer anderen staatlichen republikanischen Organisation (wenn die Anmeldung gemäß dem Punkt 6 der Liste besteht);

- Zahlungsbeleg der staatlichen Steuer für den Daueraufenthalt

- zwei Fotos von 35 x 45 mm.

Bezahlung

2 Prozent des Mindestlohns

Bearbeitungsfrist:

bis zu 1 (einem) Monat

Entscheidung der jeweils zuständigen Behörde über die Genehmigung oder Ablehnung eines dauerhaften Aufenthalts

1. Im Falle der Entscheidung über die Genehmigung des Daueraufenthalts wird am gewählten Wohnort eine Daueraufenthaltserlaubnis ausgestellt.

2. Im Falle der Entscheidung über die Ablehnung eines Daueraufenthalts ist der/die Antragsteller/in verpflichtet, innerhalb von 3 (drei) Tagen nach Ablehnungsbenachrichtigung die Region zu verlassen, wenn keine weiteren Gründe für einen weiteren Aufenthalt bestehen.

*** Der/die Ausländer/in oder Staatenlose/r, dem/der der dauerhafte Aufenthalt verweigert wurde, darf sich jedoch vorübergehend in dem Gebiet aufhalten, wenn er/sie

Wohnung besitzt, die gesetzmäßig erworben wurde;

nahe Verwandte hat;

Vormünder (Pfleger) hat;

Irgendwo tätig ist;

in Bildungseinrichtungen ausgebildet wird;

in medizinischen Einrichtungen behandelt wird

 

 

 

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