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  • 73482 марта ўқилди

Ausländer/innen und Staatenlose dürfen:

  • nach Usbekistan aus privaten und geschäftlichen Gründen, als Touristen, in Urlaub, zum Studium, zur Arbeit, zur Erholungskur oder zum ständigen Wohnsitz einreisen;
  • nach Usbekistan kommen und sein Territorium nur dann durchreisen, wenn sie über ein Einreisevisum verfügen. Die Ausnahme bilden die Staatsangehörigen der Länder, für die die visumsfreie Einreise gilt.

Gründe für die Erteilung von Einreisevisa nach Usbekistan:

  • 1. Verfügbarkeit einer Einladung;
  • 2. Durchfuhr durch das Territorium Usbekistans.

Ausstellungsort der Einreisevisa nach Usbekistan:

  • diplomatische Vertretungen und konsularische Büros Usbekistans im Ausland und wenn es sie nicht gibt:
  • Struktureinheiten des Außenministeriums Usbekistans an Flughäfen in Usbekistan, die internationalen Status besitzen; bei Ankunft im Land
  • oder durch Ausstellung eines elektronischen Visums über das offizielle E-Visum-Portal von Usbekistan unter www.e-viza.gov.uz.

Konsulargebühren (der staatlichen Zollsätze) für die Registrierung und Ausstellung von Einreisevisa

Gesetzlich werden die folgenden Konsulargebühren für Visumantrag eingeführt:

a) Für Visa zur einmaligen Einreise:

  • bis zu 7 Tage - 40 US-Dollar;
  • bis zu 15 Tagen - 50 US-Dollar;
  • bis zu 30 Tagen - 60 US-Dollar;
  • bis zu 3 Monate - 80 US-Dollar;
  • bis zu 6 Monate - 120 US-Dollar;
  • bis zu 1 Jahr - 160 US-Dollar.

Hinweis: Für jedes zusätzliche Visum erhöht sich der Tarifsatz um 10 US-Dollar.

b) Bei Mehrfachvisa:

  • bis zu 6 Monate - 150 US-Dollar;
  • bis zu 1 Jahr - 250 US-Dollar.

c) Für Transitvisa:

  • bis zu 72 Stunden - 40 US-Dollar;
  • Für ein doppeltes Transitvisum - 50 USD.

d) Für Gruppenvisa (die Gruppe muss mindestens aus 5 Personen bestehen; ausgenommen Kinder unter 16 Jahren):

  • bis zu 15 Tagen - 15 USD pro Person;
  • bis zu 30 Tagen - 25 USD pro Person.

Bei der Erteilung von Visa werden auch Gebühren für die Erstattung der tatsächlichen Kosten erhoben, die mit der Erteilung von Visa verbunden sind. Die Höhe dieser Gebühren hängt vom Ort der Visumerteilung ab (ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Antragstellers).

Datum der Ausstellung der Einreisevisa nach Usbekistan:

nicht mehr als 1 Jahr

Allgemeine Bestimmungen zur Verlängerung des Visums von Usbekistan

Die Verlängerung des Visums bedeutet die Verlängerung der rechtmäßigen Aufenthaltsgenehmigung in der Republik, die durch Erteilung eines neuen Visums mit der aktualisierten Geltungsdauer erfolgt. Bei der Akkreditierung der Ausländer/innen führt dies auch zur Änderung der Visumsart.

Abhängig von der Kategorie der ausländischen Staatsbürger/innen wird die Verlängerung der Geltungsfrist von usbekischen Visa von:

  • dem Außenministerium Usbekistans und seiner Einheiten im Gebiet Usbekistans,
  • dem Innenministerium von Usbekistan, dem Innenministerium der Republik Karakalpakstan, den Innenabteilungen der Regionen und der Stadt Taschkent durchgeführt.

Verwaltungsgebühr für einen Zeitraum von:

  • bis zu 7 Tagen - 40 US-Dollar;
  • • bis zu 15 Tagen - 50 US-Dollar;
  • • bis zu 30 Tagen - 60 US-Dollar;
  • • bis zu 3 Monate - 80 US-Dollar;
  • • bis zu 6 Monate - 120 US-Dollar;
  • • bis zu 1 Jahr - 160 US-Dollar.

Ablehnung der Ausreise aus Usbekistan

Ausländer/innen dürfen Usbekistan in folgenden Fällen nicht verlassen:

  • a) wenn ihre Ausreise den Interessen der staatlichen Sicherheit widerspricht – bis zur Beendigung der Umstände, die die Ausreise beeinträchtigen;
  • b) wenn Vertrags- und Kontraktverpflichtungen gegenüber der Person bestehen, die sie daran hindern, zum dauerhaften Aufenthalt ins Ausland auszureisen – bis die Verpflichtungen beendet sind;
  • c) wenn gegen die Person ein Strafverfahren eingeleitet wurde – bis zum Ende des Verfahrens oder bis zum Erlass einer gerichtlichen Entscheidung;
  • d) wenn die Person wegen Straftat verurteilt wurde – bis die Strafe verbüßt ​​wird oder die Person von der Strafe befreit wird;
  • e) wenn sich die Person der Erfüllung der ihr vom Gericht auferlegten Pflichten entzieht – bis zum Ende der Erfüllung der Verpflichtungen;
  • f) wenn die Person bewusst falsche Informationen über sich selbst gemeldet hat;
  • g) wenn eine Zivilklage vor Gericht eingereicht wird - bis das Gericht eine Entscheidung trifft und sie vollstreckt.

Ordnung zur Anfechtung der Ablehnung des Austrittsrechts

Die Ablehnung des Austrittsrechts, aus den oben genannten Gründen ins Ausland zu reisen, und die Antwort über einen bestimmten Zeitraum hinauszuschieben, kann von ausländischen Bürgern bei höheren Behörden angefochten werden, die verpflichtet sind, spätestens innerhalb eines Monats eine Antwort zu geben, und wenn sie der Entscheidung nicht zustimmen – vor Gericht.

Falls Vertrags- und Kontraktverpflichtungen, die die Person daran hindern, zum dauerhaften Aufenthalt ins Ausland zu gehen, für sie noch gültig sind, darf die Ablehnung bis zur Beendigung dieser Verpflichtungen nicht angefochten werden.

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