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Ausländische Bürger können einreisen nach Usbekistan folgende Kategorien erteilt Einreisevisa:

Arten von Einladungen:

Einzelpersonen können ein Einreisevisum nach Usbekistan beantragen nach Erhalt einer Einladung von:

  • juristischen Personen oder Organisationen und Personen, die im Außenministerium oder im Justizministerium von Usbekistan.
  • Einladungen für die Erlangung des Einreisevisums von juristischen Personen werden an ausländische Staatsbürger/innen nur nach Einreichung des VisaUnterstützungsantrags an das Außenministerium Usbekistans gesendet.
  • Liste der erforderlichen Unterlagen für die Antragstellung
  • Visumantrag auf dem Kopfbogen der Organisation festgelegten Musters;
  • ausgefülltes elektronisches Antragsformular von der Webseite evisa.mfa.uz: (http://evisa.mfa.uz/evisa_de/)
  • Kopien der Personalausweise der eingeladenen Person, des/r Organisationsleiters/in und der berechtigten Person der Organisation zur Einreichung von Dokumenten;
  • Kopien von Organisationsunterlagen (Lizenz, Zertifikate, Ausweise usw.);
  • Kopien von Verordnungen an den Leiter und die berechtigte Person;
  • Kopie der Vollmacht der Organisation für die berechtigte Person;
  • Ausweis vom Arbeitsplatz der eingeladenen Person.
  • Bei der Beantragung eines Visums bei der Ankunft am internationalen Flughafen Usbekistans müssen auch Kopien von Flugtickets oder Reservierungen vorgelegt werden.
  • Das Außenministerium schickt nach Antragbearbeitung die entsprechenden Anweisungen an die Konsulate im Ausland.

Bürgern/innen Usbekistans und ausländischen Bürgern/innen, die in Usbekistan zeitweilig (mehr als 3 Monate) oder dauerhaft wohnen;

Einladungen für die Erlangung des Einreisevisums von Einzelpersonen werden an ausländische Staatsbürger/innen nur nach Einreichung des Visa-Unterstützungsantrags an das Außenministerium Usbekistans gesendet.

Die Bürger/innen Usbekistans und ausländische Staatsbürger/innen, die vorübergehend (länger als 3 Monate) oder dauerhaft in Usbekistan wohnen:

1) wenden sich dafür bei den Organen für innere Angelegenheiten Usbekistans (OVD) am Wohnort mit einem ausgefüllten Antragsformular in zweifacher Ausfertigung für die Erlangung der Einladungsbenachrichtigung.

2) richten sich nach Erhalt der OVD-Mitteilung an das Außenministerium von Usbekistan mit folgenden Unterlagen:

  •  Visumantragsformular festgestellten Musters;
  •  elektronisches Antragsformular von der Webseite evisa.mfa.uz (http://evisa.mfa.uz/evisa_de/);
  •  Kopien der Personalausweise der eingeladenen und einladenden Person;
  •  Original der Einladungsanzeige
  •  Kopien von Dokumenten zur Bestätigung von verwandtschaftlichen Verhältnissen (falls vorhanden);
  •  zusätzliche Aussage, wenn keine Verwandtschaft besteht

Bei der Beantragung eines Visums bei der Ankunft am internationalen Flughafen von Usbekistan müssen auch Kopien von Flugtickets oder Reservierungen vorgelegt werden.

Die Bearbeitungsfrist von Einzelpersonenanträgen im Außenministerium beträgt 10 Arbeitstage, nur wenn die festgelegte Beibringungsordnung der Unterlagen vorbehalten wird.

Tourismusorganisationen, die im Territorium Usbekistans tätig sind.

Transitvisum

Ausländische Staatsbürger/innen, die im Transit durch das Hoheitsgebiet Usbekistans reisen, können bei den Konsulaten Usbekistans im Ausland ein Transitvisum nach Usbekistan beantragen und, wenn dies nicht der Fall ist, bei den Konsularbüros anderer Länder, mit denen ein Abkommen über die Ausübung konsularischer Aufgaben für die Republik Usbekistan besteht.

Notwendige Unterlagen:

1) Reisepass oder Ausweis der/s Staatenlosen, dessen Gültigkeitsdauer die Gültigkeitsdauer des Visums um mindestens 3 Monate überschreiten muss;

2) ausgefülltes Visumantragsformular (http://evisa.mfa.uz/evisa_en/) in 2 Exemplaren;

3) Visum des folgenden Staates;

4) Reisedokumente mit bestätigtem Abreisedatum von Usbekistan zum Bestimmungsland.

5) 2 Farbfotografien 3,5 x 4,5 cm.

Wenn ausländische Staatsbürger/innen im Transit durch das Hoheitsgebiet Usbekistans (für einen Zeitraum von nicht mehr als 72 Stunden) mit eigenem Transportwagen, einem Personenkraftwagen oder einem Frachtfahrzeug fahren, legen sie zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen auch Folgendes vor:

1) internationaler Führerschein

2) Dokumente, die das Eigentum und den technischen Zustand der Fahrzeuge bestätigen,

3) Frachtpapiere, die die Lieferung der Waren in das Bestimmungsland bestätigen, und

4) andere Dokumente, die in den Rechtsvorschriften der Republik Usbekistan festgelegt sind.

Frist für die Ausfertigung des Durchreisevisums:

innerhalb von 3 Tagen

Visum bei Ankunft

Ausländer/innen und Staatenlose, die nach Usbekistan aus einem Land einreisen möchten, wo es keine diplomatische Vertretung oder kein Konsulat von Usbekistan gibt, dürfen Visa bei Ankunft in den Visa-Unterstützungssektor des Außenministeriums von Usbekistan an internationalen Flughäfen Usbekistans erhalten.

Dazu muss eine einladende juristische oder natürliche Person, die sich im Territorium Usbekistans befindet, eine Visa-Unterstützung vom Außenministerium (Bestätigung) erhalten und diese an die eingeladene Person senden.

Diese Bestätigung wird von der eingeladenen Person bei Erlangung des Flugscheins, beim Passieren der Passkontrolle im Gastland vorgelegt und auf deren Grundlage wird ein Visum bei der Ankunft ausgestellt.

Elektronisches Visum

Registrierungsverfahren:

- Für die Erlangung des elektronischen Visums richtet ein/e ausländische/r Bürger/in eine Mitteilung an das offizielle Portal des elektronischen Visums von Usbekistan unter www.e-viza.gov.uz.

Bearbeitungsfrist:

-2 Arbeitstage, mit Ausnahme des Tages, an dem der Antrag eingereicht wurde.

Konsulargebühr

 - 20 $

Geltungsdauer:

- wird für eine einmalige Einreise nach Usbekistan für Aufenthaltsdauer bis zu 30 Tagen ausgestellt.

- ist gültig für 90 Tage ab dem Datum der Ausstellung.

* Wenn die Gültigkeitsdauer des Visums zum Zeitpunkt der Einreise in das Territorium der Republik weniger als 30 Tage beträgt, sollte die Aufenthaltsdauer im Hoheitsgebiet Usbekistans die Gültigkeitsdauer des elektronischen Visums nicht überschreiten.

Das ausgestellte elektronische Visum wird an die bei Einreichung des Antrags angegebene E-Mail-Adresse des/r ausländischen Bürgers/in gesendet.

Ausführliche Informationen zum Verfahren zur Ausstellung eines E-Visums finden Sie unter folgendem Link: https://e-visa.gov.uz/what-you-need-to-know

Die Liste der Länder, für deren Bürger seit dem 15. Juli 2018 die Ordnung zur Ausstellung eines elektronischen Touristenvisums eingeführt wurde (https://mfa.uz/ru/consular/visa/)

  1. Albanien
  2. Andorra
  3. Australien
  4. Belgien
  5. Bosnien und Herzegowina
  6. Bulgarien
  7. China
  8. Dänemark
  9. Deutschland
  10.  Estland
  11.  Finnland
  12. Frankreich
  13. Griechenland
  14. Indien
  15. Irland
  16. Island
  17. Italien
  18. Kanada
  19. Kroatien
  20. Kuwait
  21. Lettland
  22. Liechtenstein
  23. Litauen
  24. Luxemburg
  25. Malta
  26. Mazedonien
  27. Monaco
  28. Montenegro
  29. Niederlande
  30. Neuseeland
  31. Norwegen
  32. Oman
  33. Österreich
  34. Polen
  35. Portugal
  36. Rumänien
  37. San Marino
  38. Saudi-Arabien
  39. Schweiz
  40. Schweden
  41. Serbien
  42. Slowakei
  43. Slowenien
  44. Spanien
  45. Thailand
  46. Tschechische Republik
  47. Ungarn
  48. Der Vatikan
  49. Vereinigte Arabische Emirate
  50. Vereinigte Staaten von Amerika
  51. Vereinigtes Königreich

 

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