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Bevollmächtigtes Organ 1. Innerhalb von drei Tagen* ab dem Datum des Ankommens sind ausländische Staatsbürger/innen und Staatenlose verpflichtet, sich bei Innenbehörden von Usbekistan zu melden, insbesondere bei der Abteilung für Migration und Staatsbürgerschaft der (Stadt- oder) Bezirksverwaltungen (Abteilungen) für innere Angelegenheiten. * ausgenommen Feiertage und Wochenenden (Sonntag) Eine dreitägige Aufenthaltserlaubnis gilt ab 00:01 Uhr nächsten Tages nach dem Ankommen (der Überquerung der Staatsgrenze Usbekistans durch den Kontrollpunkt). Formen des vorübergehenden Ausenthaltes Die Organe für innere Angelegenheiten Usbekistans ermöglichen die vorübergehende Anmeldung ausländischer Bürger/innen und Staatenloser in folgender Form: 1. In Unterkünften und medizinischen Einrichtungen: Die Benachrichtigung wird von der Verwaltung von Touristeninformationszentren, Beherbergungsstätten und medizinischen Einrichtungen über ein spezielles elektronisches automatisiertes Programm zum Zeitpunkt ihrer Ansiedlung / Meldung oder von eingeladenen (empfangenden) Personen, einschließlich touristischer Betreiber, vor dem Beginn der Tour gesendet. 2. Auf dem Wohnraum von Personen, die ausländische Staatsbürger/innen und Staatenlose nach Usbekistan zu privaten und gemeinnützigen Zwecken eingeladen haben (empfangen): Wenn der Zeitraum 30 Tage nicht überschreitet, senden die einladenden (empfangenden) Personen Benachrichtigungen -gleich nach der Besiedelung durch ein spezialisiertes elektronisches automatisiertes Programm über das Internet oder - innerhalb von 3 Tagen (außer an Feiertagen und Wochenenden (Sonntags)) auf schriftliche Anfrage an die Organe für innere Angelegenheiten. Wenn ihr Aufenthalt 30 Tage überschreitet, - werden die Benachrichtigungen innerhalb von 3 Tagen (außer an Feiertagen und Wochenenden (Sonntags)) nur auf schriftliche Anfrage an die Organe für innere Angelegenheiten gesendet. 3. Selbstständige Anmeldung einer vorläufigen Aufenthaltserlaubnis von ausländischen Bürgern/innen und Staatenlosen - innerhalb von 3 Tagen nach der Ankunft, indem sie sich bei touristischen Informationszentren bzw. nahegelegenen Unterkünften oder durch den speziellen elektronischen automatisierten Programm über das Internet anmelden – dadurch, dass sie die Personaldaten selbst eingeben. 4. In Privathäusern (Wohnungen), die Unterkunft anbieten von den verantwortlichen Personen der Unterkünfte werden die Unterkunftsdienstleistungen auf der Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung (Vertrag) über die Erbringung von Beherbergungsdienstleistungen angeboten oder unabhängig von den (Wohnungs-) Hauseigentümern, wobei ein spezielles elektronisches automatisiertes Programm über das Internet in Anspruch genommen wird. Liste der für die Einreichung erforderlichen Dokumente: Für eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis von bis zu 30 Tagen loggen sich die einladenden (empfangenden) Personen über das Internet in ein spezielles elektronisches automatisiertes Programm ein und nehmen es zur Bezahlung der (Hotel-) Touristengebühre und zur Übergabe der folgenden Dokumente in elektronischer Form an die regionale Organe für innere Angelegenheiten: - Antrag; - eine Kopie des nationalen Personalausweises oder Dokuments für den/die eingeladene/n Staatenlose/n; - Kopien der schriftlichen Zustimmung des Wohnungseigentümers zu einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis und Eigentumsurkunden - Zahlungsbeleg der Touristengebühr (Hotelgebühr) (falls schriftlich an die Organe für innere Angelegenheiten angemeldet wird) Für eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis für mehr als 30 Tage reichen die einladenden (empfangenden) Personen und Organisationen folgende Unterlagen an die territorialen Organe für innere Angelegenheiten am Aufenthaltsort ein: - Antrag; - Anschreiben der gastgebenden Organisation oder der Personen; -Nationaler Personalausweis oder Dokument des/der Staatenlosen; - schriftliche Zustimmung des Wohnungsinhabers für eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis und Eigentumsurkunden; - Zahlungsbeleg der staatlichen Steuer. Bearbeitungsfrist von Unterlagen: während des Tages Bezahlung: Für die vorläufige Aufenthaltserlaubnis ausländischer Staatsangehöriger und Staatenloser gemäß der Gültigkeitsdauer des Einreisevisums und für die Verlängerung der vorläufigen Aufenthaltserlaubnis gemäß der Visumgültigkeitsdauer: bis zu einem Monat - kostenlos bis zu zwei Monaten - 40 US-Dollar bis zu drei Monaten - 60 US-Dollar bis zu sechs Monaten - 100 US-Dollar bis zu einem Jahr - 200 US-Dollar bis zu drei Jahre - 300 US-Dollar Für die vorläufige Aufenthaltserlaubnis von Bürgern der GUS-Mitgliedstaaten sowie von Personen, die aus GUS-Staaten mit Personalausweisen der ehemaligen UdSSR kommen, in denen es keine Angaben zur Staatsangehörigkeit gibt, für einen Zeitraum bis zu einem Monat - kostenlos über einen Monat bis zu sechs Monaten – 5 US-Dollar über sechs Monate - 10 US-Dollar Geltungsdauer der vorübergehenden Anmeldung von 3 Tagen bis 6 Monaten am Aufenthaltsort ohne Auszug aus dem festen Wohnsitz Verlängerung des vorübergehenden Aufenthalts Um die vorübergehende Aufenthaltserlaubnis ausländischer Staatsangehöriger und Staatenloser zu verlängern, müssen sich die Organisationen drei Arbeitstage vor Ablauf der befristeten Aufenthaltserlaubnis an die regionalen Organe für innere Angelegenheiten wenden. Die Verlängerung erfolgt auf Grund von: - schriftlichen Bewerbungen von Aufnahmeorganisationen; - schriftlichen Adressen von einladenden (empfangenden) Personen, Organisationen; - schriftlichen Erklärungen ausländischer Staatsangehöriger und Staatenloser, für die keine Visumregelung, oder die vereinfachte Visa-Ausstellungsordnung gilt, die nicht auf Antrag von Dritten oder auf Einladung, sondern als Touristen (für Touristen - für die Dauer der Tour) kommen, aber innerhalb der Visumgeltungsfrist. Dabei: 1. gilt die Ausfertigung der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis nicht als Grundlage für den Erwerb von Wohnungen sowie für die dauerhafte Arbeit und soziale Sicherheit in der Stadt Taschkent und dem Gebiet Taschkent. 2. Die vorübergehende Anmeldung von zum Studium angekommenen Ausländern/innen erfolgt mit einem Auszug aus dem vorherigen Wohnort für die Dauer des Studiums. Befreiung vom vorübergehenden Aufenthalt Vom vorübergehenden Aufenthalt werden befreit: a) die Staats- und Regierungschefs des Auslands, Mitglieder von Parlaments- und Regierungsdelegationen, technisches Personal dieser Delegationen, Mitglieder der Familien der aufgeführten Personen; b) Personen, die mit den Personalausweisen nach Usbekistan kommen, die von den Vereinten Nationen ausgestellten sind; c) im Außenministerium akkreditierte Personen; d) Personen unter 16 Jahren; e) Personen, die an Feiertagen und am Wochenende in Usbekistan oder an normalen Tagen für bis zu drei Tage ankommen und während dieser Tage die Republik verlassen; f) reisende Personen, wenn ihre Aufenthaltsdauer in jedem einzelnen Ort der Republik nicht länger als drei Tage ist, nur wenn Unterlagen vorliegen, die den Aufenthalt bestätigen (Dokumente, die den Empfang von Dienstleistungen oder den Erwerb von Waren bestätigen). Dabei ist die kontinuierliche Anmeldung an einem Wohnort nicht erforderlich. g) Besatzungsmitglieder ausländischer Militärflugzeuge (Schiffe), die ordnungsgemäß in Usbekistan angekommen sind. h) Personen, die Besatzungsmitglieder ausländischer Kraftfahrzeuge sind, die Güter und Personen im internationalen Verkehr befördern, und sich in Städten und Ortschaften entlang der Beförderungsrouten befinden, einschließlich an Reisezielen; i) Personen, die Besatzungsmitglieder von ausländischen nicht militärischen Schiffen sind und sich in Garnisonen und Grenzstädten befinden, sowie während organisierter Reisen dieser Personen in Ausflügen – und in anderen Städten Usbekistans sind. j) Personen, die Besatzungsmitglieder von Zivilluftfahrzeugen internationaler Fluggesellschaften und Zugbesatzungen internationaler Eisenbahnkommunikation sind, und sich auf Flughäfen oder Bahnhöfen aufhalten, wenn es im aktuellen Fahrplan angegeben ist.
Bevollmächtigtes Organ 1. Personen, die innerhalb von drei Tagen nach Ankunft aus einer Region in eine andere Region des Landes eine Aufenthaltsgenehmigung in Usbekistan besitzen, sollten sich an die Organe für innere Angelegenheiten wenden, insbesondere an die Abteilung für Migration und Staatsbürgerschaft der (Stadt- oder) Bezirksverwaltungen (Abteilungen) für innere Angelegenheiten 2. Personen, die die Aufenthaltserlaubnis in Usbekistan besitzen und in Hotels, medizinischen Einrichtungen, Sanatorien, Raststätten und ähnlichen Organisationen des Landes angekommen sind, melden sich nach ihrer Ankunft an die Verwaltung dieser Einrichtungen auf der Grundlage der Aufenthaltserlaubnis oder des Reisedokuments an. Liste der für die Einreichung erforderlichen Dokumente: - Antrag - Aufenthaltserlaubnis oder Reisedokument für Staatenlose; - Geburtsurkunde - für Personen unter 16 Jahren; - Original des Wohnungsdokuments (Kopien werden angefertigt, die Originale werden zurückgeschickt); - Erklärung (Zustimmung) des Wohnungseigentümers/in zur Wohnraumbereitstellung oder notariell beglaubigte Erklärung (Zustimmung), wenn es unmöglich ist, persönlich vorzulegen; - Zahlungsbeleg der staatlichen Anmeldegebühr Verwaltungsgebühr: Für eine befristete Aufenthaltserlaubnis für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose während der Gültigkeitsdauer des Einreisevisums und für die Verlängerung der befristeten Aufenthaltserlaubnis für die Visumgültigkeitsdauer bis zu 1 Monat - kostenlos bis zu 2 Monate - 40 US-Dollar bis zu 3 Monate - 60 US-Dollar bis zu 6 Monate 100 US-Dollar bis zu 1 Jahr - 200 US-Dollar bis zu 3 Jahre - 300 US-Dollar Für eine befristete Aufenthaltserlaubnis von Bürgern der GUS-Staaten sowie von Personen, die aus GUS-Staaten mit Personalausweisen (Reisepässen) der ehemaligen UdSSR kommen, bei denen für einen bestimmten Zeitraum keine Staatsangehörigkeitsmerkmale bestehen bis zu 1 Monat - kostenlos über 1 Monat bis 6 Monate - 5 US-Dollar über 6 Monate - 10 US-Dollar Bearbeitungsfrist: Die Abteilung für Migration und Staatsbürgerschaft der (Stadt- oder) Bezirksverwaltungen (Abteilungen) für innere Angelegenheiten bereitet nach der Bearbeitung und der Ausfertigung von Dokumenten innerhalb eines Tages eine befristete Aufenthaltserlaubnis mit einer entsprechenden Kennzeichnung vor oder stellt ein Einlageblatt zum vorübergehenden Aufenthalt in dem Gebiet mit geschütztem BARE-CODE aus* Geltungsdauer der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis von 3 Tagen bis 6 Monaten am Aufenthaltsort ohne Auszug aus dem festen Wohnsitz Einzelne Bestimmungen für die vorübergehende Aufenthaltsanmeldung: 1. Die Erteilung der befristeten Aufenthalterlaubnis ist kein Grund - für den Wohnungserwerb; - für dauerhafte Arbeit und soziale Garantien in der Stadt Taschkent und der Region Taschkent; 2. Die befristete Anmeldung von Ausländern/innen, die aus einer anderen Region in eine bestimmte Region Usbekistans zum Studium einreisen, erfolgt mit einem Auszug aus ihrem früheren Wohnort für die Studiendauer. *** Die Leitung von Bildungseinrichtungen informiert die Abteilung für Migration und Staatsbürgerschaft der (Stadt- oder) Bezirksverwaltungen (Abteilungen) für innere Angelegenheiten, die am Tag des Beschlusses am Ort des vorübergehenden Aufenthalts eine befristete Aufenthaltsgenehmigung vorgenommen hat: - über die Verlegung der Bildungseinrichtung außerhalb eines bestimmten Gebiets, - über die Erlangung des akademischen Urlaubs - über die Exmatrikulation von Bildungseinrichtungen. Aufgrund dieser Mitteilung storniert die Abteilung für Migration und Staatsbürgerschaft der (Stadt- oder) Bezirksverwaltungen (Abteilungen) für innere Angelegenheiten die befristete Aufenthaltsgenehmigung.