Veterinäraufsicht
- eine Reihe von Maßnahmen, die von Grenzkontrollstellen (Veterinärkontrollstellen) in Bezug auf Tiere und Tierprodukte durchgeführt werden, um das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren zu schützen, sowie die Kontrolle von Gegenständen und Gütern, die Tierseuchen sein können.
Vom staatlichen Veterinärdienst zu kontrollierende Produkte:
-Tiere,
- Tiererzeugnisse und -rohstoffe
- Tierarzneimittel,
- Mikroorganismenstämme,
- Futtermittel und -zusatzstoffe
- veterinärtechnische Mittel,
- pflanzliche Lebensmittelprodukte, die auf den Märkten verkauft werden.
*** Diese Waren unterliegen der staatlichen Veterinäraufsicht an den Grenzkontrollpunkten Usbekistans.
WICHTIG !!!
1. Es ist verboten, diese Waren im Handgepäck und im Gepäck von Einzelpersonen sowie in Postsendungen für den persönlichen Gebrauch ohne entsprechende Erlaubnis und ohne Veterinärbescheinigung des Abgangslandes der Waren zu befördern, mit Ausnahme von Einfuhren von Fertigprodukten tierischen Ursprungs in Originalverpackung bis zu 5 Kg pro Person.
2. Für Hunde, Katzen und andere unproduktive Tiere (in Höhe von nicht mehr als 2 Stücke) und Vögel (in Höhe von nicht mehr als 10 Stücke), die den Personen gehören, die Usbekistan betreten und verlassen, wird eine Veterinärbescheinigung nach entsprechender Überprüfung ohne Erlaubnis der zuständigen usbekischen Behörde an Grenzkontrollstellen (Veterinärkontrollstellen) ausgestellt.
Die Liste der Waren, die vom staatlichen Veterinärdienst der Republik Usbekistan überwacht werden
Pflanzenschutzkontrolle. Einfuhr- und Ausfuhrregeln regulierter Produkten (Pflanzen).
Pflanzenschutzkontrolle
- eine Reihe von Aktivitäten, die staatliche Inspektoren für die Quarantäne von Pflanzen an Eingangspunkten durchführen, um Waren, regulierte Produkte und Pflanzen zu kontrollieren, die über die Zollgrenze Usbekistans (Transit) befördert werden.
Die Pflanzenquarantänestationen dürfen Quarantäneprodukte zurückhalten, zurückziehen und zurückgeben, wenn dies erforderlich ist, wenn Quarantäneobjekte (schädliche Organismen, die weltweit von Quarantänebedeutung sind) offenbart werden.
Import- und Exportregeln regulierter Produkte (Pflanzen)
Es ist erlaubt, alle Pflanzen mit Ausnahme von Quarantäneobjekten (Liste von Quarantäneprodukten) nach Usbekistan zu importieren und aus Usbekistan zu exportieren.
Die Einfuhr von Produkten unter der Quarantänekontrolle (unabhängig von Menge und Zweck) in das Land ist nur zulässig auf der Grundlage von:
• Quarantänegenehmigung, die von der staatlichen Pflanzenquarantäneinspektion beim Ministerkabinett ausgestellt ist;
• Pflanzengesundheitszeugnis oder Zeugnis, das von einer zugelassenen staatlichen Stelle des Landes, woher man kommt, ausgestellt ist.
WICHTIG !!!
Quarantäneprodukte, die weder Quarantänegenehmigung, noch Pflanzengesundheitszeugnis oder kein Zertifikat besitzen, werden zurückgezogen und ausgeschlossen.
In diesem Fall erstellt der staatliche Quarantäneinspektor einen Akt in zwei Exemplaren, von der eine Kopie an den Eigentümer des Produkts übergeben wird.
Die Weitergabe von Einzelfrüchten, frischem Obst und Gemüse, die nicht mit Pflanzenquarantäneobjekten infiziert sind, im Handgepäck von Passagieren ist vom staatlichen Pflanzenquarantäneinspektor gestattet.